Schiedsrichter-Lehrgang für gewalttätige Spieler
Dietmar Bebber, 08.11.2011
VON Karl Ebert
Üblicherweise folgen auf tätliche Angriffe auf Schiedsrichter Sperren von sechs Monaten oder länger. In dieser Zeit will der FSA die Sünder zum Besuch eines Schiedsrichter-Lehrganges verpflichten. Als Spieler dürften sie dann erst wieder aktiv werden, wenn sie eine bestimmte Anzahl von Partien selbst geleitet haben. „Wir werden diese Maßnahme bereits auf unserer Vorstandssitzung am 19. November diskutieren“, kündigt Georg an. „Bei Gewalt gegen Schiedsrichter, die bundesweit zugenommen hat, gibt es keine Nachsicht mehr.“
Den Vorschlag zu diesem ungewöhnlichen Strafmaß machte am Dienstag Klaus Ladwig, der Schiedsrichter-Chef des Landesverbandes, gegenüber der MZ. Er reagierte damit auf die Spielabbrüche in der Fußball-Verbandsliga und der dritten Kreisklasse des Saalekreises am letzten Wochenende. Sowohl in Amsdorf (Mansfelder Land) als auch Knapendorf (Merseburg-Querfurt) waren die Partien vorzeitig beendet worden, weil wütende Spieler nach Platzverweisen die Sicherungen durchbrannten und sie die Schiedsrichter bedroht und attackiert haben.
Ladwig erinnerte sich bei seinem Vorschlag an einen Fall aus der Stadtliga Magdeburg. Dort war ein ehemaliger Schiedsrichter in einem Punktspiel ausgerastet und hatte den Referee bedroht. Das Sportgericht sperrte ihn daraufhin, zwang ihn, seine Schiedsrichter-Lizenz zu erneuern und fortan wieder Spiele zu pfeifen. Auf diese Weise könne der Landesverband laut Präsident Georg gleich mehrere Probleme mit einem Mal lösen. „Die Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter ist sanktioniert. Der betreffende Verein hat einen einsatzfähigen Referee mehr und auch uns als Landesverband wäre angesichts der rückläufigen Anzahl von Unparteiischen geholfen.“
Die praktische Umsetzung dieser Maßnahme bedarf keiner langen Vorbereitung. Es genügt eine Änderung der Rechts- und Verfahrensordnung durch den Vorstand, um den zuständigen Sportgerichten eine sichere Handhabe zu geben.
Quelle:Mitteldeutsche Zeitung - online
