Ausschluss Mitgliedschaft im Landessportbund Sachsen-Anhalt
PR Team, 02.04.2012
Auf Beschluss des Präsidiums des LSB vom 26.03.2012, wurden nachfolgende Vereine,
die auch Mitglied im FSA sind, aus dem LSB ausgeschlossen. Als Ausschlussgrund
wird eine Pflichtverletzung, gem. Satzung LSB, § 9(2) angegeben.
- SV Wahrenberg 38 e.V. KFV A/O
- SpVg Grün-Weiß Linda e.V. KFV Wittenberg
- Saline-Sport-Verein Bad Dürrenberg KFV Saalekreis
- SV Eintracht Magdeburg e.V. SFV Magdeburg
- Roter Stern Halle e.V. SFV Halle
Der Ausschluss aus dem LSB muss zwangsläufig auch den Ausschluss aus dem FSA zur Folge haben.
Satzung LSB, § 6 (1)
„Die Mitgliedschaft in den Landesfachverbänden setzt die Mitgliedschaft im LSB voraus.“
Dieser vorgenannte Sachstand hat zur Folge, dass die genannten Vereine nicht mehr am organisierten Spielbetrieb im FSA teilnehmen dürfen, sie sind sofort auszuschließen.
Bei Zuwiderhandlungen muss darauf verwiesen werden, dass kein Versicherungsschutz
mehr besteht. Im Falle von Sportunfällen oder Ähnlichem haften sie selbst.
Wir bitten alle KFV, alle Ausschüsse im FSA die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich zu veranlassen.
Quelle:Homepage FSA
